- Obmann des Schiedsgerichts
- third arbitrator
Deutsch-Englisches Wörterbuch. 2015.
Deutsch-Englisches Wörterbuch. 2015.
Bundesherrenfehde — Die Bundesherrenfehde war ein jahrelanger, für die Dörfer der Gegend verheerender und für eine Anzahl der beteiligten Ritter tödlicher Kleinkrieg von 1440 bis 1454 innerhalb der Ritterschaft von Niederhessen und Waldeck. Der Streit begann schon… … Deutsch Wikipedia
Friedrich Ludwig Keller — (vom Steinbock) (* 17. Oktober 1799 in Zürich; † 11. September 1860 in Berlin) war ein Schweizer Jurist, Universitätsprofessor sowie Politiker. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 Familie … Deutsch Wikipedia
Gerlach II. von Limburg — „der Ältere“ (* unbekannt; † 14. April 1355, Limburg an der Lahn) war Herr der Stadt Limburg und Chef des Hauses Limburg. Er übernahm die Regierung der nach dem Tod seines Vaters Johann I. von Limburg im Jahr 1312. Gerlach verfügte über… … Deutsch Wikipedia
Gerlach II. (Limburg) — Gerlach II. von Limburg „der Ältere“ (* unbekannt; † 14. April 1355 wahrscheinlich in Limburg an der Lahn) war Herr der Stadt Limburg und Chef des Hauses Limburg. Er übernahm die Regierung nach dem Tod seines Vaters Johann I. im Jahr 1312.… … Deutsch Wikipedia
Schiedsgerichte — zur Entscheidung privatrechtlicher Streitigkeiten sind an Stelle der staatlichen Gerichte zugelassen in dem Umfang und nach den Bestimmungen, wie sie aus dem 10. Buch der Deutschen Zivilprozeßordnung, § 10251048, ersichtlich sind. Hiernach… … Lexikon der gesamten Technik
Schiedsrichter — (Arbiter), derjenige, dem die Entscheidung eines Rechtshandels durch Übereinkunft der streitenden Teile übertragen ist; Schiedsspruch (Arbitrium, Laudum), die Entscheidung eines Rechtsstreites durch einen S. oder durch ein aus mehreren… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Murawjew — Murawjew, alte russ. Bojarenfamilie (Murawei bedeutet Ameise), stammt aus dem Fürstentum Nowgorod. Namhaft sind: 1) Nikolai Jerofejewitsch, diente im Geniekorps und gab 1752 das erste Werk über Algebra in russischer Sprache heraus. Er starb als… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Angestelltenversicherung — im engeren gesetzestechnischen Sinn die öffentlich rechtliche staatliche Versicherung der Angestellten gegen die Folgen von Alter und Berufsunfähigkeit sowie für den Todesfall. In Deutschland eingeführt durch Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911,… … Lexikon der gesamten Technik